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Impressum - Rechtliche Hinweise

Was ist ein Basiskonto bzw. Jedermannkonto?

Das Basiskonto (Jedermannkonto) ist ein Konto, welches auf Guthabenbasis geführt wird. Es ermöglicht jedem aktiv am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Das Besondere an dieser Kontoart ist, dass die Kontoeröffnung u. a. nicht von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen abhängt.

Es erfolgt keine Anfrage bei der SCHUFA. Deshalb können Personen mit schwierigen finanziellen Verhältnissen problemlos ein Basiskonto eröffnen. Das Konto kann nicht überzogen werden, weil es auf dem Guthabenprinzip basiert. Es besteht somit kein Risiko einer Verschuldung.


Welche Funktionen bietet das Basiskonto?

Das Basiskonto bietet die gleichen Funktionen wie ein normales Girokonto. Aufgrund des Guthabenprinzips sind aber weder ein Dispokredit noch eine klassische Kreditkarte gestattet. Es können Ein- und Auszahlungen in bar erfolgen und Lastschriften sowie Überweisungen und Daueraufträge ausgeführt werden.

Durch die virtuelle Debit Mastercard können Onlinezahlungen einfach und schnell im persönlichen Onlinebereich erfolgen. Bei Zubuchung der optionalen Plastikkarte sind Zahlungsvorgänge im stationären Handel möglich. Die Debit Mastercard kann an mehr als 35 Millionen Akzeptanzstellen eingesetzt werden.

Wer kann ein Basiskonto eröffnen?

Seit dem 19.06.2016 hat jeder in Deutschland lebende, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, das Recht auf ein Basiskonto. Es muss lediglich eine Adresse glaubhaft angegeben werden, um den Bankkunden kontaktieren zu können. Ziel dieses neuen Gesetzes ist eine Diskriminierung am Bankschalter zu verhindern.

Wohnungslose oder Asylsuchende erhalten bspw. garantiert ein Konto. Schwierige finanzielle Verhältnisse sind kein Hindernis für eine Kontoeröffnung. Da jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU ein Konto angeboten wird, hat PayCenter keine speziellen Anträge für Basiskonten.


Wie kann ich als Asylbewerber ein Basiskonto eröffnen?

Die Legitimierung erfolgt durch das PostIdent-Verfahren. Das sichere Identifikationsverfahren wird von der Deutschen Post AG durchgeführt. Hierfür können von Behörden ausgestellte Duldungspapiere oder eine bewilligte Aufenthaltsgenehmigung als Ausweisdokumente genutzt werden.

Die Dokumente müssen mit einem Siegel einer inländischen Ausländerbehörde versehen sein. Des Weiteren müssen sie wahrheitsgemäße Angaben der Identität enthalten. Das bedeutet, dass eine aktuelle Anschrift, ein aktuelles Passfoto sowie die persönliche Unterschrift angegeben werden müssen.

Welche Vorteile bietet das Basiskonto?

Personen, die bisher über keinen Zugang zu einem Konto verfügten, können jetzt einfach am Wirtschaftsleben teilnehmen. Sozialleistungen müssen nicht mehr bar angefordert werden. Das Guthabenprinzip verhindert eine Kontoüberziehung und der Verlust des Wohnsitzes führt nicht zu einer Kontoauflösung.

Es besteht außerdem ein verschärfter Kündigungsschutz. Das Basiskonto darf demnach von der Bank nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Kontoinhaber das Basiskonto für betrügerische Aktivitäten nutzt oder falsche Daten bei der Kontoeröffnung angibt.


Wie können Obdachlose ein Basiskonto eröffnen?

Vor der Einführung des Basiskontos wurde vielen Personen ohne festem Wohnsitz die Eröffnung eines Kontos verwehrt. Für das Basiskonto muss lediglich eine Kontaktadresse angegeben werden. Bei dieser Adresse muss es sich nicht zwingend um eine Meldeadresse handeln.

Für die Eröffnung eines Basiskontos genügt demnach bspw. die Angabe der postalischen Anschrift eines Bekannten oder einer Obdachlosenunterkunft. Es muss lediglich die Bedingung erfüllt sein, dass der Kontoinhaber über die angegebene Kontaktadresse erreichbar ist.